Das Gartenheim kann von unseren Mitgliedern genutzt werden, bei rechtzeitiger Anmeldung beim Vorstand.
Aktuell
Hinweis an alle Gartenmitglieder
Betr. Heckenhöhe und Sauberhalten der Gartenwege über das ganze Jahr und regelmäßig, und nicht nur einmal, wenn es gesagt wird.
1. Die Heckenhöhe in den Wegen beträgt 1,40 m.
Und sie sollte gleichmäßig in einer Flucht sein.
2. Die Heckenhöhe des Außenzauns der Anlage beträgt 1,80 m.
Beim Schneiden der Hecke ist darauf zu achten, dass sie nicht in den Weg hineinwächst und die Parzellengrenze nicht überschreitet.
3. Sauberhalten der Wege
Die Reinigung der Wege erfolgt durch eine gleichmäßige Aufteilung der Aufgaben zwischen den anliegenden Gartenbesitzern.
Die Gärten, die keine gegenüberliegenden Gartennachbarn haben, sind in der ganzen Breite verpflichtet, den Weg sauber zu halten.
Bei Nichteinhalten und bei wiederholter Mahnung werden rechtliche Maßnahmen eingeleitet.
Es werden Gartenbegehungen durchgeführt.
Der Vorstand.
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